Südafrika
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Einführung in die südafrikanischen Einwanderungsregularien und Gesetzgebung

 

Einwanderungsrichtlinien /-gesetz


Das momentan geltende Einwanderungsgesetz (Gesetz Nr. 13 aus 2002 zusammen mit den Ergänzungen von Juli 2005) ist für Außenstehende aufgrund seiner Komplexität und der enormen Bedeutung für ihre weitere Planung eine große Herausforderung.

Deshalb haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte des aktuellen Einwanderungsrechts erstellt. Diese ersetzt allerdings nicht die individuelle Beratung.

Wir empfehlen Ihnen sich in jedem Fall professionellen Rat und Hilfe zu suchen.

Das Einwanderungsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Arten der Einwanderung, welche wiederum nach Grund und Zweck des Aufenthaltes unterteilt sind:

  1. Besuchervisum
  2. Befristete Aufenthaltgenehmigung
  3. Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Informationen auf den folgenden Seiten sind in derselben Struktur wie das Gesetz aufgebaut. Unser professionelles und erfahrenes Team, das hinter Immigration Consulting 365 steht, wird Sie gerne bei der richtigen Wahl der Aufenthaltsart und der Zusammenstellung Ihres Antrages unterstützen.

Betrachten Sie die folgenden Informationen lediglich als Hilfestellung. Es ist eine Zusammenfassung und stellt nicht das Gesetz an sich dar.



Übersicht der Genehmigungarten

1. Besuchervisum

Das Besuchervisum ist zunächst auf einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen beschränkt und Das Besuchervisum ist zunächst auf einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen beschränkt und wird an Einreisende, welche touristisch, auf Grund von Weiterbildung und/oder medizinischen Behandlungen einreisen, erteilt. Es darf hierbei keine genehmigungspflichtige Aktivität wie z.B. selbstständige oder unselbständige Arbeit verfolgt werden.

Spezielle Länder wie England und Australien sind von der Beantragung eines solchen Visums komplett befreit. Reisenden aus Amerika, Japan, Neu Seeland und den meisten Teile von Europa wird aufgrund Ihrer Nationalität automatisch bei der Einreise in Südafrika eine solche Genehmigung ausgestellt.

Ein solches Besuchervisum kann auch vor der Ankunft in Südafrika im Heimatland beantragt werden.

Einzige Voraussetzungen für diese Art der Genehmigung sind ein gültiges Rückflugticket und ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.

Für den Fall, dass Sie einen ausländischen Arbeitsvertrag haben, vom Ausland aus bezahlt werden, aber ein Teil Ihrer Aufgaben in Südafrika erfüllt werden müssen, können Sie nach Beantragung eine Sonderarbeitsgenehmigung für max. 3 Monate erhalten.

Eine Verlängerung für weitere 90 Tage ist mit der Einreichung eines Verlängerungsantrages mit Bezug auf die oben genannten Vorraussetzungen möglich. Dieser muss allerdings 30 Tage vor Anlauf der ursprünglichen Genehmigung eingereicht werden. Falls dieser Zeitraum nicht mehr eingehalten werden kann, muss schriftlich z.B. durch Atteste oder Bestätigungen nachgewiesen werden, dass es zu keiner mutwilligen Nichteinhaltung kam. Ist dies nicht nachzuweisen, ist eine Ausreise unumgänglich.

2.2 Befristete Aufenthaltsgenehmigungen

Bei den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen wird mehr zwischen dem Aufenthaltsgrund und/oder – zweck als der Aufenthaltsdauer unterschieden.

Befristete Genehmigungen berechtigen den Inhaber, sich über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren -abhängig von der Genehmigungsart- in Südafrika zu bewegen. Rentner können eine Aufenthaltsgenehmigungen über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erhalten.
 
Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten befristeten Aufenthaltsgenehmigungen im Detail ein:

  1. Aufenthaltsgenehmigung für Besucher
  2. Studenten- und Praktikantengenehmigung
  3. Arbeitsgenehmigungen
  • Allgemeine Arbeitsgenehmigung
  • Quoten-Arbeitsgenehmigung
  • Arbeitsgenehmigung bei innerbetrieblicher Versetzung
  1. Kontingent an Arbeitsgenehmigungen für Firmen
  2. Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
  3. Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
  4. Verwandtschaftsgenehmigungen
  • Ehe- / Lebenspartnerschaften
  • Verwandtschaft / Unmittelbare Familie

Der jeweilige Antrag kann bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Südafrika bereits im Heimatland oder dem Land indem dauerhafter Wohnsitz angemeldet ist eingereicht werden. Wahlweise kann - sofern sich der Antragsteller im Land befindet - vor Ort ein Antrag auf Änderung des Aufenthaltstatus gestellt werden.

Grundsätzlich sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Einreise unter Angabe falscher Tatsachen getätigt wurde.

Die Aufenthaltsgenehmigungen können fast alle innerhalb Südafrikas verlängert werden, dabei ist allerdings wichtig, dass alle Anträge, unabhängig ob es sich um eine Änderung des Aufenthaltsstatus handelt oder eine Verlängerung, mindestens 30 Tage vor Ablauf der momentanen Genehmigung eingereicht werden.

2.2.1 Aufenthaltsgenehmigung für Besucher

Besucher hatten bis zur jüngsten Gesetzesänderung die Möglichkeit, Ihren Aufenthalt auf einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren zu verlängern. Dieses wird nur noch in sehr speziell definierten Fällen wie z.B. auf Grund von Weiterbildung, medizinischen Behandlungen, freiwilligen und gemeinnützigen Arbeiten und/oder bei direkter Familienzugehörigkeit   erlaubt. Eine Vergütung in Form von Gehalt ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Dies bedeutet, dass ein rein touristischer Aufenthalt über den genannten Zeitraum von bis zu 3 Jahren nicht mehr möglich ist.

Eine Genehmigung dieser Art kann entweder im Heimatland oder im Land, in dem dauerhafter Wohnsitz besteht, vor Ankunft in Südafrika oder wahlweise  durch die Umstellung einer bereits erteilten Besuchergenehmigung in Südafrika beantragt werden.

Die Ausführung von selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit in Südafrika ist nicht erlaubt.

Für die Beantragung und Genehmigung muss vom Antragsteller nachgewiesen werden, dass ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sind, um sich in Südafrika eigenständig zu finanzieren. Zusätzlich müssen weitere persönliche Dokumente und Informationen dem Antrag beigefügt werden.


2.2.2 Studien- und Praktikumsgenehmigung

Studenten, die aufgrund Ihres Studiengangs im Ausland, und/oder Schüler die Absicht haben sich in Südafrika an einer Schule, Universität und/oder anderen Ausbildungsstellen zu bewerben bzw. zu immatrikulieren, müssen sich für eine solche Genehmigung qualifizieren. 

Schüler und/oder Studenten, die einen Hauptantragssteller bei der Einreise nach Südafrika begleitenden und eine der oben genannten Absichten haben, müssen unabhängig von diesem eine Studiengenehmigung beantragen. 

Grundsätzlich ist es den Inhabern dieser Genehmigung nicht erlaubt, einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit nachzugehen. Eine Ausnahme besteht bei Studenten und Auszubildenden, diesen wird es erlaubt, einer Nebentätigkeit und/oder ein praktisches Training zu absolvieren, das sich auf den jeweiligen Studiengang bezieht. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden darf dabei nicht überschritten werden. 

Die Vorraussetzungen für eine Praktikantengenehmigung sind ähnlich wie die der oben genannten Studiengenehmigung. 

Eine Praktikantengenehmigung erlaubt es dem Inhaber, bei der im Praktikantenvertrag genannten südafrikanischen Firma ein Praktikum zu absolvieren. Diese Genehmigung wird firmenspezifisch ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass ein Praktikum gesetzlich nicht entlohnt werden darf!

In beiden Fällen ist es notwenig nachzuweisen, dass eine Krankenversicherung aus dem In- oder Ausland über den Zeitraum des Aufenthaltes in Südafrika besteht. Zusätzlich muss ein Schreiben der Ausbildungsstätte und ein Vertrag vorgelegt werden, in dem die Länge des Studienganges oder Praktikums niedergeschrieben ist.

2.2.3 Allgemeine Arbeitsgenehmigung

Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Aufnahme und Ausführung von selbständiger oder unselbstständiger Tätigkeit eine Arbeitsgenehmigung erforderlich ist. Die Basis und Grundvoraussetzung zur Beantragung einer allgemeinen Arbeitsgenehmigung ist ein Arbeitsangebot eines Südafrikanischen Unternehmens.

Bei dieser Art der Genehmigung muss vom südafrikanischen Arbeitgeber bzw. dem Unternehmen selbst nachgewiesen werden, dass kein Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigter bereit, willens und/oder fähig ist die Stelle zu besetzen.

Der Nachweis wird unter anderem in Form einer speziell nach den Vorgaben des Einwanderungsrechts erstellten Anzeige in einer nationalen Tageszeitung erbracht.  

Zusätzlich sind Zertifikate, welche vom Department of Labour und dem South African Qualification Authority (SAQA) ausgestellt werden, obligatorisch. Diese bestätigen, dass der Antragsteller und somit zukünftiger Arbeitnehmer die gleichen Qualifikationen und Vorraussetzungen erfüllt und gleichwertige Rahmenbedingungen erhält, wie ein südafrikanischer Staatsbürger.

Wie oben angesprochen, ist die Basis dieser Arbeitsgenehmigung ein vorliegendes Arbeitsangebot. Sollten Sie den Wunsch haben sich in Südafrika beruflich zu verwirklichen und es liegt Ihnen kein passendes Arbeitsangebot vor, möchten wir Sie auf die Quoten Arbeitsgenehmigung aufmerksam machen. Diese erlaubt es Ihnen, sich Zeit zu nehmen, um sich über den Arbeitsmarkt zu informieren.

Egal welche Art der Arbeitsgenehmigung Sie beantragen; es ist dem Inhaber lediglich erlaubt, für das jeweilig genannte Unternehmen zu arbeiten. Dies bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitgeberwechsel verpflichtet sind, die Konditionen Ihrer bestehenden Arbeitsgenehmigung durch Beantragung zu korrigieren.

Sechs Monate nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung ist vom Inhaber nachzuweisen, dass alle Vorraussetzungen, die zur Ausstellung geführt haben, noch gegeben sind. Dieser Nachweis ist danach alle zwölf Monate beim Department of Home Affairs unaufgefordert vorzulegen. 
 

2.2.4 Quoten-Arbeitsgenehmigung

Wer sich ausführlich über den Arbeitsmarkt in Südafrika informieren möchte oder Schwierigkeiten hat, ein passendes Arbeitsangebot zu erhalten, kann auf diese Art der Arbeitsgenehmigung zurückgreifen.

Die Quoten-Arbeitsgenehmigung wird an eine festgelegte Zahl von Antragstellern vergeben. Die Bereiche und Zahlen der jeweiligen Quoten werden in Zusammenarbeit mit der Südafrikanischen Industrie und Handelskammer erarbeitet und veröffentlicht.

Ähnlich wie bei anderen Aufenthaltsgenehmigungen kann auch dieser Antrag entweder bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Südafrika bereits im Heimatland eingereicht werden oder vor Ort ein Antrag auf Änderung des Aufenthaltstatus gestellt werden. 

Vom Antragsteller muss nachgewiesen werden, dass er durch seine Berufserfahrung und Qualifikation in eine der veröffentlichten Quoten einzustufen ist. Dieser Nachweis muss bei der South African Qualification Authority (SAQA) beantragt werden. Diese Institution bestätigt nicht nur die berufliche Qualifikation des Antragstellers, sondern stuft ihn wenn möglich in eine der vorgegebenen Quoten ein.

Der Unterschied dieser Arbeitsgenehmigung zu allen anderen ist, dass kein Arbeitsangebot des zukünftigen Arbeitgebers vorliegen muss. Arbeitssuchende gewinnen durch diese Möglichkeit mehr Chancen, denn der Arbeitgeber muss nicht erst durch den zeitlich aufwendigen und komplexen Beantragungsprozess gehen.

Die Genehmigung wird zunächst für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt.

Der Inhaber hat innerhalb dieses Zeitraums die Möglichkeit, ein in sein Quotenbereich passendes Arbeitsangebot zu suchen und den Arbeitsvertrag beim Department of Home Affairs nachzureichen. Sollte es dem Inhaber nicht möglich gewesen sein, ein Arbeitsangebot zu finden oder den Nachweis einzureichen, verliert die Genehmigung automatisch Ihre Gültigkeit.

Zwölf Monate nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung ist es notwendig eine Bestätigung beim Department of Home Affairs vorzulegen, welche nachweist, dass alle Vorraussetzungen die zur Ausstellung geführt haben noch gegeben sind.

2.2.5 Arbeitsgenehmigung bei innerbetrieblicher Versetzung

Bei Versetzungen von Arbeitsnehmern von ausländischen zu südafrikanischen Unternehmen, die einem Konzernverbund angehören oder als Zweigstellen definiert sind, besteht die Möglichkeit eine zeitlich befristete Arbeitsgenehmigung zu beantragen.

Hierbei bildet ein ausländischer Anstellungsvertrag zusammen mit Bestätigungsschreiben des ausländischen und südafrikanischen Unternehmens die Grundvoraussetzungen für den Antrag.  In diesen Schreiben muss begründet werden, dass aufgrund der beruflichen Position des Antragstellers eine Versetzung notwendig ist.

Der Beantragungsprozess ist deutlich vereinfacht im Vergleich zu anderen. Es ist allerdings wichtig, dass diese Genehmigung lediglich für einen Zeitraum von bis zu maximal zwei Jahren ausgestellt wird und es keine Möglichkeit der Verlängerung gibt.

Sollte es von Ihnen gewünscht sein, sich dauerhaft in Südafrika aufzuhalten, muss ein Antrag auf Statusänderung vor Ablauf der derzeitigen Genehmigung gestellt werden.


2.2.6 Kontingent an Arbeitsgenehmigungen für Firmen

Südafrikanische Unternehmen haben die Möglichkeit, sich mittels dieser Genehmigungsart flexibel und planungssicher auf dem Arbeitsmarkt nach passenden ausländischen Arbeitnehmern umzusehen. Es handelt sich hierbei um die einzige Arbeitsgenehmigung, die nicht an den Arbeitnehmer sondern an den Arbeitsgeber bzw. die Firma selbst ausgestellt wird.

Diese Möglichkeit ist besonders Firmen zu empfehlen, die nachweisbar regelmäßigen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben.

Um vom Department of Home Affairs eine bestimmte Anzahl an Genehmigungen zu erhalten, muss das Unternehmen nachweisen, dass und in welcher Anzahl Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitsnehmer erforderlich sind. Ein Business- und Trainingsplan bietet hierfür eine wichtige Grundlage. Des Weiteren müssen firmenspezifische Unterlagen und Informationen dem Antrag beigelegt werden.

Mit Erhalt der Genehmigungen hat das südafrikanische Unternehmen das Recht, über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren eine genehmigte Anzahl von ausländischen Arbeitnehmern in vorher festgelegten Positionen einzustellen. Hierzu werden der Firma einzelne, auf drei Jahre ausgestellte Blanko-Zertifikate übergeben.

Durch ein vereinfachtes Einreichungsverfahren muss von dem einzustellenden Arbeitsnehmer neben persönlichen Unterlagen ein solches Zertifikat dem Antrag beigefügt werden, um eine firmenspezifische Arbeitsgenehmigung zu erlangen.

In diesem Fall entfällt sowohl für den Arbeitssuchenden als auch für den Arbeitgeber der zeitlich aufwendige und komplexe Beantragungsprozess. 

Hervorzuheben ist, dass es dem Unternehmen freigestellt ist, diese Zertifikate für saisonale oder unbefristete Anstellungsverträge zu verwenden. Die saisonale Genehmigung darf einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten nicht überschreiten. Handelt es sich um eine unbefristete Anstellung, kann der Antragsteller eine Arbeitsgenehmigung  über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten und diese ggf. verlängern.

2.2.7 Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten

Sollten Sie die Überlegung haben, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, ein eigenes Geschäft zu eröffnen oder sich an einem bestehenden südafrikanischen Unternehmen zu beteiligen und aktiv tätig sein, müssen Sie für Ihr Vorhaben eine Arbeitsgenehmigung erlangen.

Gerne bieten wir Ihnen, neben den Hilfestellungen zum Genehmigungsprozess, auch an Ihnen erfahrene Berater aus unserem Netzwerk zur Seite zu stellen, denn dieser Schritt sollte gut geplant und wohl überlegt sein.

Diese Genehmigung wird auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgestellt und es besteht die Möglichkeiten auf weitere Verlängerungen. 

Grundvoraussetzung für eine Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten ist die Investition von ausländischem Kapital in den Buchwert eines Unternehmens. Das Einwanderungsgesetz schreibt vor, dass diese Investition, die entweder als Sach- oder Kapitaleinlage erbracht werden kann, eine Mindestinvestition von R 2.5 Millionen darstellt. 

Durch eine Empfehlung der Industrie und Handelskammer kann diese Investitionssumme allerdings erheblich reduziert werden. Hierzu muss nachgewiesen werden, dass das Unternehmen in einem Industriezweig einzugliedern ist, der im nationalen Interesse ist und/oder Im-/ Exportpotential aufweisen kann.

Ein sehr wichtiger Bestandteil, für die Beantragung der Genehmigung und für die Reduzierung der Investitionssumme, ist ein gut ausgearbeiteter Geschäftsplan, der nicht nur den Markt und das Vorhaben begründet sondern auch nachweist, dass das Vorhaben kurz- und langfristig zu realisieren und tragbar ist.

Wir bieten Ihnen an, diesen Geschäftsplan für Sie zu erstellen oder Ihren eigenen ggf. zu bearbeiten, um sicher zu gehen, dass alle notwendigen Informationen aufgeführt sind.

Bei der Investition in ein bestehendes südafrikanisches Unternehmen, müssen neben anderen firmenspezifischen Dokumenten und Verträgen, Jahresabschlussunterlagen aus dem vergangenen Geschäftsjahr dem Antrag beigefügt werden.

In jedem Fall, muss der Antragsteller sich verpflichten mindestens fünf südafrikanische Staatsbürger oder Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung, über einen Zeitraum von zwei Jahren, einzustellen. 

2.2.8 Aufenthaltsgenehmigung für Rentner

Diese Art der Aufenthaltsgenehmigung steht sowohl ausländischen Rentnern, die entweder das Rentenalter bereits erreicht haben, als auch denjenigen als Möglichkeit zur Einwanderung zur Verfügung, die eine Frührente oder Versicherungsleistungen beziehen.

Wichtiger noch als das Alter des Antragsstellers ist allerdings der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel bei der Antragstellung.

Ausgestellt wird diese Genehmigung über eine Zeitraum von bis zu 4 Jahren und kann mehrfach um jeweils weitere 4 Jahre verlängert werden. Es ist dem Inhaber freigestellt, sich ganz oder teilweise in Südafrika aufzuhalten.  

Bei der Beantragung muss nachgewiesen werden, dass der jeweilige Antragsteller entweder ein aus dem Ausland stammendes monatliches Einkommen von R 20 000 in Form von lebenslangen Renten- oder Pensionszahlungen bezieht oder  ein Sachvermögen nachweisen kann, aus dem eine monatliche Zahlung von R20 000 gesichert ist.

Jeder Antragsteller wird hierbei isoliert betrachtet, die genannten Beträge sind pro Antragsteller nachzuweisen. Ehe- oder Lebenspartner müssen sich unabhängig voneinander qualifizieren.

Grundsätzlich ist es dem Inhaber dieser Genehmigung untersagt, jeglicher Art von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit nachzugehen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen, sofern - ähnlich wie bei der „allgemeinen Arbeitsgenehmigung“ - nachgewiesen werden kann, dass kein Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigter fähig und willig ist, dieser Arbeit  nachzugehen.

2.2.9 Aufenthaltsgenehmigung für Familienmitglieder

Bei dieser Genehmigung wird zwischen unmittelbaren Familienmitgliedern eines Südafrikaners und Daueraufenthaltsberechtigen sowie Ehe- und Lebenspartnerschaften unterschieden. Der Ausstellungszeitraum dieser Genehmigung beträgt bis zu 2 Jahre und kann mehrfach um jeweils weitere 2 Jahre verlängert werden.

Die gesetzliche Definition von “unmittelbaren Familienmitgliedern” umfasst alle Mitglieder der zweiten Verwandtschaftsstufe. Den Inhabern ist lediglich der reine Aufenthalt erlaubt, beinhaltet aber keine Arbeits- oder Studiengenehmigung.

„Ehe- oder Lebenspartnerschaften“ sind gleich- oder gegengeschlechtliche Partnerschaften, die zwischen einem Ausländer und einem Südafrikaner oder Daueraufenthaltsberechtigten bestehen.

Als Nachweis für eine Lebenspartnerschaft gilt eine eidesstattliche Erklärung, die Partnerschaft, finanzielle gegenseitige Unterstützung und gemeinsamen Wohnsitz bestätigt. Ein notarieller Vertrag ist mit der jüngsten Gesetzgebung nicht mehr erforderlich.

Unabhängig von der zutreffenden Art der Genehmigung muss in jedem Fall nachgewiesen werden auf welcher Basis die Verbindung besteht. Für diese Genehmigung werden keinerlei Antragsgebühren erhoben.

Inhaber dieser Genehmigung genießen den Vorteil, dass bei der Beantragung von zusätzlicher Aufenthaltsgenehmigung, wie z.B. Arbeits- und Studiengenehmigungen, weniger Nachweise und Vorraussetzungen zu erbringen oder zu erfüllen sind.

2.3 Daueraufenthaltsgenehmigung

Die Natur der Daueraufenthaltsgenehmigung ermöglich es dem Inhaber, seine Aktivitäten in Südafrika dauerhaft auszuführen und gibt ihm alle Rechte und Pflichten – das Wahlrecht ausgenommen - eines Südafrikaners und maximale Entscheidungsfreiheit bei der Ein- und Ausreise.

Die vom Department of Home Affairs geforderten Dokumente für die Einreichung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ähneln in vieler Hinsicht denen einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Der Bearbeitungszeitraum liegt allerdings bei achtzehn bis vierundzwanzig Monate nach Einreichung aller notwendigen Dokumente.  

Aufgrund der teilweise gleichen Voraussetzungen bietet es sich an, bei den unten aufgeführten Genehmigungsarten die Anträge auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und auf Daueraufenthalt gleichzeitig einzureichen:    

  1. Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
  2. Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
  3. Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund unmittelbarer Familienangehörigkeit
  4. Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft (von mindestens fünf Jahren)

Bei den oben aufgeführten Daueraufenthaltgenehmigungen, ist bei gleichzeitiger Einreichung, mit einer verkürzten Bearbeitungszeit zu rechnen. 

Sollten Sie Inhaber einer der nachfolgend aufgeführten Genehmigungsarten sein und die Absicht haben, einen Antrag auf Daueraufenthalt zu stellen, ist nur dann möglich, wenn Sie die entsprechende Genehmigung bereits mindestens fünf Jahren besitzen.

  1. Allgemeine-, Quoten- und Arbeitsgenehmigungen aus dem Kontingent einer Firma
  2. Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft

Eine weitere Genehmigungsart besteht für finanziell unabhängige Einwanderer, die in der Lage sind ein Nachweis über ein Kapitalvermögen von mindestens R 7.5 Millionen zu erbringen, und zudem bereit sind, eine einmalige Gebühr von

R 75 000 an das Department of Home Affairs zu leisten. Der Bearbeitungsprozess für diese Genehmigung ist wesentlich vereinfacht.

3.1 Dokumenten-Durchsicht

Bei dem Einwanderungsrecht und den Behörden mangelt es leider häufig an Einheitlichkeit und Transparenz. Wir erleben leider immer wieder, dass vollständige Anträge von Privatpersonen aufgrund von Fehlinterpretationen oder Missverständnissen nicht angenommen werden. Falls Sie sich in dieser oder einer ähnlichen Situation befinden, bieten wir Ihnen sehr gerne unsere Hilfe an. Wir werden Sie dabei unterstützen, Ihren Antrag zu komplettieren und eventuelle Fehler zu korrigieren.

Antragsteller,  die nur bei einzelnen Schritten unterstützt werden möchten, können sich ebenfalls auf diese Möglichkeit zurückgreifen. Wir kontrollieren Ihren Antrag vor der Einreichung bei dem Department of Home Affairs und geben Ihnen ggf. Hilfestellung bei noch fehlenden oder falschen Unterlagen.

Bericht von Immigration Consulting 365

Created by:

Immigration 365 SouthAfrica-Infoweb


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