Einführung in die südafrikanischen Einwanderungsvorschriften und – Gesetzgebung.
Südafrika hat sich zu einem beliebten Urlaubs- und Einwanderungsland
entwickelt. Viele Menschen erleben die atemberaubende Atmosphäre
und vielfältigen Möglichkeiten des Landes auf Ihre
eigene, ganz bestimmte Art und Weise und entscheiden sich daraufhin,
Ihren Aufenthalt zu verlängern oder ganz einzuwandern.
Das momentan geltende Einwanderungsgesetz (Gesetz Nr. 13 aus
2002 zusammen mit den Ergänzungen von Juli 2005) ist für
Außenstehende aufgrund seiner Komplexität und der
enormen Bedeutung für ihre weitere Planung eine große
Herausforderung.
Das letzte was Sie sich wünschen und gebrauchen können
- ist: sich mit dem komplexen Südafrikanischen Einwanderungsgesetz
auseinander zu setzen und möglicherweise wegen ein paar
Unstimmigkeiten an Ihrem Traum zu scheitern oder wertvolle
Zeit zu verlieren.
Deshalb haben wir eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
des aktuellen Einwanderungsrechts erstellt. Diese ersetzt allerdings
nicht die individuelle Beratung.
Wir empfehlen Ihnen sich in jedem Fall professionellen Rat
und Hilfe zu suchen.
Das Einwanderungsgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen
drei verschiedenen Arten der Einwanderung, welche wiederum
nach Grund und Zweck des Aufenthaltes unterteilt sind:
- Besuchergenehmigungen
- Befristete Aufenthaltgenehmigung
- Daueraufenthaltsgenehmigung
Betrachten Sie die folgenden Informationen lediglich als Hilfestellung.
Es ist eine Zusammenfassung und stellt nicht das Gesetz an
sich dar.

1. Besuchervisum
Das Besuchervisum ist zunächst auf einen Aufenthalt von
bis zu 90 Tagen beschränkt und wird an Einreisende, welche
touristisch, auf Grund von Weiterbildung und/oder medizinischen
Behandlungen einreisen, erteilt. Es darf hierbei keine genehmigungspflichtige
Aktivität wie z.B. selbstständige oder unselbständige
Arbeit verfolgt werden.
Einzige Voraussetzungen für diese Art der Genehmigung
sind ein gültiges Rückflugticket und ausreichende
finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
Eine Verlängerung für weitere 90 Tage ist mit der
Einreichung eines Verlängerungsantrages mit Bezug auf
die oben genannten Vorraussetzungen möglich. Dieser muss
allerdings 30 Tage vor Anlauf der ursprünglichen
Genehmigung eingereicht werden.

2. Befristete Aufenthaltsgenehmigungen
Bei den verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen wird zwischen
dem Aufenthaltsgrund und/oder –zweck unterschieden.
Befristete Genehmigungen berechtigen den Inhaber, sich über
einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren -abhängig von der Genehmigungsart-
in Südafrika zu bewegen. Rentner können eine Aufenthaltsgenehmigungen über
einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren erhalten.
Im Folgenden ersehen Sie die wichtigsten befristeten Aufenthaltsgenehmigungen:
- Aufenthaltsgenehmigung für Besucher
- Studenten- und Praktikantengenehmigung
- Arbeitsgenehmigungen
- Allgemeine Arbeitsgenehmigung
- Quoten-Arbeitsgenehmigung
- Arbeitsgenehmigung bei innerbetrieblicher Versetzung
- Kontingent an Arbeitsgenehmigungen für Firmen
- Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
- Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
- Verwandtschaftsgenehmigungen
- Ehe- / Lebenspartnerschaften
- Verwandtschaft / Unmittelbare Familie
Der jeweilige Antrag kann bei der Botschaft oder dem Konsulat
der Republik Südafrika bereits im Heimatland oder dem
Land indem dauerhafter Wohnsitz angemeldet ist eingereicht
werden. Wahlweise kann - sofern sich der Antragsteller im Land
befindet - vor Ort ein Antrag auf Änderung des Aufenthaltstatus
gestellt werden.
Grundsätzlich sollte nicht der Eindruck entstehen, dass
die Einreise unter Angabe falscher Tatsachen getätigt
wurde.
Die Aufenthaltsgenehmigungen können fast alle innerhalb
Südafrikas verlängert werden, dabei ist allerdings
wichtig, dass alle Anträge, unabhängig ob es sich
um eine Änderung des Aufenthaltsstatus handelt oder eine
Verlängerung, mindestens 30 Tage vor Ablauf der
momentanen Genehmigung eingereicht werden.

3.Daueraufenthaltsgenehmigung
Die Daueraufenthaltsgenehmigung ermöglicht es dem Inhaber,
seinen Tätigkeiten in Südafrika dauerhaft nachzugehen
und gibt ihm alle Rechte und Pflichten – das Wahlrecht
ausgenommen - eines Südafrikaners und maximale Entscheidungsfreiheit
bei der Ein- und Ausreise.
Aufgrund der teilweise gleichen Voraussetzungen bietet es
sich an, bei den unten aufgeführten Genehmigungsarten
die Anträge auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung
und auf Daueraufenthalt gleichzeitig einzureichen:
- Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten
- Aufenthaltsgenehmigung für Rentner
- Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund unmittelbarer Familienangehörigkeit
- Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft
(von mindestens fünf Jahren)
Sollten Sie Inhaber einer der nachfolgend aufgeführten
Genehmigungsarten sein und die Absicht haben, einen Antrag
auf Daueraufenthalt zu stellen, ist dies nur dann möglich,
wenn Sie die entsprechende Genehmigung bereits mindestens fünf
Jahren besitzen.
- Allgemeine-, Quoten- und Arbeitsgenehmigungen aus dem Kontingent
einer Firma
- Verwandtschaftsgenehmigung auf Grund einer Ehe/ Lebenspartnerschaft
Eine weitere Genehmigungsart besteht für finanziell unabhängige
Einwanderer die in der Lage sind, einen Nachweis über
ein Kapitalvermögen von mindestens R 7.5 Millionen zu
erbringen und zudem bereit sind, eine einmalige Gebühr
von R 75.000 an das Department of Home Affairs zu leisten.
Der Bearbeitungsprozess für diese Genehmigung ist wesentlich
vereinfacht.
Daten von Immigration Consulting 365:
Leider ist eine Info-Anfrage nicht mehr möglich da es die Firma "Immigration Consulting 365" leider nicht mehr gibt.
